Mammi71's Comments
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| 59081945 | Hallo nbuettler, Du hast hier das letzte Stück der Proraer Allee als tertiary_link gesetzt. Es gibt jedoch weit und breit keine tertiary, auf die man auffahren könnte. Müsste es denn nicht secondary_link sein? Wobei ich persönlich die Verkehrsbedeutung als nicht so hoch ansehen würde und es eher als unclassified als eine Auffahrt/Anschlusstelle einstufen würde. |
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| 102869862 | I'm Forum wurden Dir die einschlägigen Paragraphen genannt:
Das ist aber ein genutztes und privates Grundstück - also nicht erlaubt." Die Schlussfolgerung ist nicht richtig. Das BNatSchG unterscheidet nicht zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken, es gilt für beides. "Freie Landschaft" ist nahezu alles außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche - näheres bestimmen teilweise die Landesgesetze. ungenutzte Grundfläche ist nicht gleich Grundstück. Das Betreten auf Wegen (und dazu gehört auch eine Treppe) ist nach diesem Gesetz ausdrücklich gestattet. Diese Gestattung gilt im Umkehrschluss gerade nicht für genutzte Flächen - also quer durch den Weinberg abseits des Weges/der Treppe . Aber darum geht es Dir nicht, Dir geht es ja um den Weg. Einhorn-Hinterhalde schrieb:
Also so einfach betgreten darf man es nicht." Auch diese Schlussfolgerung ist falsch.
§ 44 Abs. 2 Satz 3 NatSchG BW schrieb:
M.E. klar: Weinberg (zwischen den Reben) selbst tabu, Treppe (=Weg) aber ok! Du hast aber Möglichkeiten: § 46 Abs. 1 Satz 1 NatSchG BW schrieb:
und § 46 Abs. 3 NatSchG BW schrieb:
Punkt 1 ist sicher nicht zutreffend, aber 2. könnte Dir vielleicht helfen. Aber darum und um die Einfriedung/Schranke/Beschilderung musst Du Dich kümmern! Einhorn-Hinterhalde schrieb:
Die Treppen sind nicht einfach eingezeichnet, sondern eindeutig als privat gekennzeichnet und - wenn richtig ausgewertet - auch anders dargestellt als eine frei begehbare Treppe (aus der Standardkarte grau statt rot). Und das access=private ist bereits ein Entgegenkommen, da rechtlich nicht haltbar. Bei den Treppen, die nicht am oberen Weg anschließen, könnte man noch ein noexit dranmachen. Aus dem CS: Treppe deren Benutzung nicht versichert ist. Das ist glaube nicht relevant die Haftung dürfte bereits mit § 60 BNatSchG weitgehend ausgeschlossen sein. Ein kleines Hinweisschild auf den Haftungsausschluss wäre nur ergänzend. Leider benutzen immer wieder Wanderer die Treppe und hinterlassen ihren Müll. Das ist nicht das Problem von OSM, sondern des Wanderers: § 44 Abs. 4 NatSchG BW schrieb:
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| 102869862 | Wir haben auch unsere Begründungen genannt. Der Weg ist (überkorrekt) mit access=private getaggt, obwohl kein Betretungsverbot herrscht. Auf die entsprechende Gesetzgebung haben wir Dich ebenfalls hingewiesen. Wenn Du Haftungsprobleme siehst, dann löst Du die nicht, wenn Du in OSM den Weg löschst. Der Weg ist vor Ort faktisch da und Wanderer werden ihn auch ohne OSM benutzen! Wenn Du die Nutzung des Weges verhindern willst, musst Du dich an die Untere Naturschutzbehörde wenden und beantragen, dass Du das Betretungsrecht der freien Landschaft ausschließen möchtest. Wenn die Dir das genehmigen, dann darfst Du absperren und Tore hinbauen. |
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| 29958163 | Hallo Englmaih,
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| 101128332 | 1. Sind in der Nähe weitere Treppen gemappt.
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| 94224689 | Hallo ALu68,
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| 101451325 | Sorry, da habe ich wohl nicht aufgepasst. Danke fürs reparieren. |
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| 87330022 | Hallo Peilscheibe,
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| 98798959 | Hallo wermak,
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| 98768774 | Hallo bbcbruno,
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| 98002195 | Kleiner Anfang für 3D:
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| 98002195 | Sodele: ich habe mal aus der verkorxten MP-Relation eine Relation vom type=building gemacht, Gebäudeteile als part, outline hinzugefügt und noch ein paar kleinere Korrekturen. Kannst es Dir gern noch einmal ansehen. Ich hoffe, dass es jetzt so passt. |
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| 98292571 | Hallo Sonni1102,
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| 98002195 | Hallo dmapper7,
Grüße aus Schorndorf
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| 98032588 | Dass die Lagegenauigkeit von Luftbildern in wenigen Kilometern Abständen sehr unterschiedlich sein kann, kenne ich bisher nur aus bergigem Gelände. An der Küste ist mir das noch nicht so aufgefallen. Ich schaue mir das auch noch mal an, hab grad wenig Zeit. Vielleicht sind auch die Häfen oder so nach ungeeignetem Luftbild falsch gemappt. Hier und da hatte ich mir mal Referenz-Tracks angelegt, muss ich noch einmal danach schauen. Oder nächsten Sommer - so ich denn anreisen darf - noch welche machen. |
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| 98002195 | Hallo dmapper7,
Ich weiß nicht, welcher Fehler angezeigt wurde, aber nicht jeder Hinweis in JOSM muss tatsächlich ein Fehler sein. Vermutlich wurden beide Gebäudeteile in einer Relation zusammengefasst. War vielleicht nicht optimal, kann aber auch anders gelöst werden. Ich wollte mich eh schon mal an das simple3D-Mapping setzen. Das große grüne Gebäude ist die eigentliche Veranstaltungshalle, die niedrigeren Gebäude sind Foyer, Restaurant und Künstlergarderobe. Letztlich ist es aber ein Gebäude. keep it simple, stupid ist ein guter Grundsatz, aber nicht immer das alleinige Maß der Dinge. Wenn man von Luftbildern mappt (Bing u.a.)muss man immer beachten: Luftbilder können einen Versatz haben, den man vor dem Mappen korrigieren sollte. Und Dachkanten entsprechen nicht unbedingt dem Gebäudegrundriss. In Ba-Wü können und dürfen wir als Hintergrund auch Maps4BW verwenden. Dort sind zwar Straßen und Wege ungenau und teils unvollständig, die Gebäudeumringe sind jedoch in den allermeisten Fällen exakt und vorallem lagegenau, bestens geeignet, um Gebäude "abzumalen". SchauDir das einfach mal an, müsste auch in JOSM verfügbar sein. Ich habe im OSM-Forum mal darum gebeten, diesen Teil Deiner Änderungen zu revertieren (so erfahren bin ich auch nochnicht, dass ich das selber machen würde), anschließend schaue ich mir das noch einmal an. |
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| 98002195 | PS: Dachkante ist nicht Gebäudeumriss, die Relation ist leider ebenfalls gelöscht worden. |
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| 98002195 | Hallo dmapper7, warum hast Du die Künkelinhalle in Schorndorf geändert und offensichtlich nach ungenauem Luftbild gemappt? Die Daten sind jetzt um einiges schlechter als vorher. Ich nehme mal an, Anfängerfehler? |
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| 98032588 | Hallo Protoxenus,
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| 98032588 | Hallo Protoxenus,
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