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Super! Danke!

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Naja. Über die Ausgestaltung der Staatsgrenze im Bodensee ließe sie wohl diskutieren. Als Grundlage wäre die Vorarlberger-Landesverfassung Artikel 2 ins Treffen zu führen:
Artikel 2 Landesgebiet

(1) Das Land Vorarlberg in seinem gegenwärtigen Bestand bildet das Landesgebiet. Zum Landesgebiet gehört auch der dem Vorarlberger Ufer vorgelagerte Teil der Halde sowie der Hohe See des Bodensees; im Gebiet des Hohen Sees ist die Ausübung von Hoheitsrechten des Landes durch ebensolche Rechte der anderen Uferstaaten beschränkt.

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