Schienennagelhammerträger's Comments
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| 163103732 | Ist "also Gehweg" die richtige Schlussfolgerung? Es ist ja kein straßenbegleitender Weg, wo idR ein Bordstein Fahrbahn und Gehweg trennen würde, sondern ein eigenständiger Verkehrsweg und warum sollte der nicht erst mal für alle da sein? ... wie der anschließende gleich gepflasterte service. Nur die Poller sortieren Kraftwagen und Kutschen aus, (Kraft)Fahrräder und Reiter aber nicht ... Spannend ist dann die Ampelfrage ... Spannend ist auch die Sichtdreieckfrage "unten" bei Sportveranstaltungen ... Und wie viel % der Pkw heute noch unter 1 t hat, ebenso ... ;-) Kenne die Ecke aus den letzten Wochen bisher nur als Fußgänger und unten als Beifahrer, hätte aber rechtlich keine Hemmungen, den Weg auch als Radfahrer zu nutzen (und bei Rot nach § 10, wobei er ja allenfalls einseitig "abgesenkt" ist ...) |
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| 139569467 | Ja, ich war so frei ... ;-) |
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| 139569467 | Bitte Hinweis zum Tagging auf osm.wiki/DE:Tag:railway=preserved?uselang=de beachten |
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| 111772173 | Moin
Der Sinn des kurzen Radwegs ergibt sich wohl aus der Umfahrung der seitenstreifenlosen Abschnitte mit Ein- oder Ausfädelspuren. Wenn man sucht, findet man noch mehr davon, aber die anderen, die ich nun eingetragen habe, alle unbeschildert und vmtl, nicht mehr gut gepflegt, was auch immer man daraus schließen mag ... Verbote gibt es
Der "Geh- und Radweg" auf der Brücke selbst ist eig. nur ein Betriebsweg, an dessen Ende auf dem Festland ein "Radfahrer absteigen" prangt, für das andere Ende fand ich bisher nichts. Außerdem ist er in der Tat ziemlich schmal. Mit meinem Lieblingsrad (Liegedreirad) dürfte ich mir auf der Brücke nicht selbst begegnen, dann käme ich nicht an mir vorbei ... ;-) Dito wohl div. andere Spezialräder und Fahrradanhänger, insofern wird man das Radfahren auf der Brücke auch nicht verbieten dürfen .... Wegen dieser Frage, die mir nach einem Bilderbericht über eine Fahrt auf diesem Weg bin ich ja erst auf das Umtaggen von yes auf no gestoßen .... yes habe ich jetzt mal weggelassen, man muss dafür nicht unbedingt "werben", dafür sind nun Details wie Seitenstreifen und die Umfahrungen gemappt. Wo Du Fußgänger erwähnst: Fußgängerverbote stehen auch auf dem Abschnitt vor der Autobahn nicht, damit ist das laut StVO erlaubt, dort auf dem Seitenstreifen zu laufen. Außer auf der Brücke selbst und an den "Umfahrungen", da reicht die Existenz der Wege nach § 25 ... |
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| 111772173 | Moin
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| 56690953 | Das ich dran gearbeitet habe, ist jetzt 4 Jahre her, weiß nicht mehr genau, warum ich da was gemacht habe, muss irgendwas mit 3D zu tun haben, kann ich im Moment eh nicht überprüfen und habe ich seitdem auch nix mehr mit gemacht, und die Relation hat mit dem von damals eig. eh nix mehr zu tun, so wie ich das sehe, also mach ruhig, falls Du die Parkhäuser besser kennst als die Ritterstr. ... ;-) |