OpenStreetMap logo OpenStreetMap

Papa-online's Notes

Notes submitted or commented on by Papa-online

Id Creator Description Created at Last changed
2695767

BayNatSchG
Text gilt ab: 01.06.2021
Fassung: 23.02.2011
Gesamtansicht
Link abrufen
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Art. 28
Benutzung von Wegen; Markierungen
(1) 1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

ZUR BEACHTUNG

2467101

osm.org/#map=19/47.99334/12.00731
Das wäre die Richtige Adresse

2564325

sind diese highway=bridleway reitwege im sinne der stvo bzw. osm oder doch bloß nur verbingungswege innerhalb des geländes?
default access-tags schließen verkehr für *ALLE* außer horse aus. das kann ich mir hier beim besten willen nicht vorstellen.

2399880

name is the name only