Mammi71's Comments
| Changeset | When | Comment |
|---|---|---|
| 113935965 | Sehr geehrte Damen und Herren der Unteren Naturschutzbehörde,
|
|
| 113935772 | Sehr geehrte Damen und Herren der Unteren Naturschutzbehörde,
|
|
| 113843528 | auf die 21er Luftbilder warte ich ja. Deshalb ja auch meine Frage im Forum, denn trotz aller Bemühungen und Versuche bekomme ich die sdop nicht als Hintergrund in iD. Deshalb müssen die dop20c erst mal reichen.
|
|
| 113843528 | Hallo Sven,
|
|
| 108908726 | Hallo joebird, Du hast hier am Mittelweg als letzter etwas bearbeitet. Leider fehlt jetzt ein Stück Weg. Vielleicht ist Dir mit Vespucci ein Missgeschick passiert? |
|
| 22569321 | Na dann spricht ja nichts dagegen, das mal zu korrigieren. |
|
| 22569321 | Hallo bigbug21,
|
|
| 107778633 | Hallo Friedrich Rudolf Wolfram, der Name des bzw. der Künstler gehört nicht in den Namen des Kunstwerks. Kannst Du das Bitte (auch bei weiteren Kunstwerken) noch anpassen? Den artist hast Du ja eigentlich schon getaggt. |
|
| 8603271 | Hallo Schwedenhagen, Du hast mit diesem changeset eine Multipolygon-Relation aus mehreren Inseln gebildet. Diese enthält u.a. note=Tedingsinsel. Meines Wissens ist die Tedingsinsel aber nur die neben dem Altbessin und diese 3 Inselchen haben noch keinen Namen. Auch scheint mir die Relation nicht erforderlich und saltmarsch nicht bzw.nicht in diesem Umfang zutreffend. Aber vielleicht hast Du auch Wissen, das ich nicht habe und kannst mir das erklären. Danke
|
|
| 106073758 | Danke |
|
| 106073758 | Hallo locke,
|
|
| 103418421 | Hallo 9ix,
|
|
| 56835640 | Hallo Bekri,
|
|
| 57494803 | Vorschläge: m.E. zwischen Nobelstr. und Campus abstufen. Alternativ über Zoo zum Barnsdorfer Ring hochstufen (fände ich aber nicht so gut). Eher würde ich die Nobelstr. bis zur Autobahn als Autobahnzubringer hochstufen ... |
|
| 57494803 | Eins vorweg: der Südring ist sicher eine bedeutende Straße in Rostock. Für diesen Abschnitt (den ich mir einfach rausgepickt hatte) ist primary vielleicht sogar ok.
|
|
| 69448531 | Hallo Uli,
|
|
| 57494803 | Hallo Protoxenus,
|
|
| 96749098 | Nochmals hallo nbuettler, Ist dieser Weg way/269170727 tatsächlich so verbaut, dass access=no, also auch für Fußgänger und Radfahrer gilt? Und dabei weiterhin oneway=yes?
|
|
| 59081945 | Hallo nbuettler, Du hast hier das letzte Stück der Proraer Allee als tertiary_link gesetzt. Es gibt jedoch weit und breit keine tertiary, auf die man auffahren könnte. Müsste es denn nicht secondary_link sein? Wobei ich persönlich die Verkehrsbedeutung als nicht so hoch ansehen würde und es eher als unclassified als eine Auffahrt/Anschlusstelle einstufen würde. |
|
| 102869862 | I'm Forum wurden Dir die einschlägigen Paragraphen genannt:
Das ist aber ein genutztes und privates Grundstück - also nicht erlaubt." Die Schlussfolgerung ist nicht richtig. Das BNatSchG unterscheidet nicht zwischen privaten und öffentlichen Grundstücken, es gilt für beides. "Freie Landschaft" ist nahezu alles außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche - näheres bestimmen teilweise die Landesgesetze. ungenutzte Grundfläche ist nicht gleich Grundstück. Das Betreten auf Wegen (und dazu gehört auch eine Treppe) ist nach diesem Gesetz ausdrücklich gestattet. Diese Gestattung gilt im Umkehrschluss gerade nicht für genutzte Flächen - also quer durch den Weinberg abseits des Weges/der Treppe . Aber darum geht es Dir nicht, Dir geht es ja um den Weg. Einhorn-Hinterhalde schrieb:
Also so einfach betgreten darf man es nicht." Auch diese Schlussfolgerung ist falsch.
§ 44 Abs. 2 Satz 3 NatSchG BW schrieb:
M.E. klar: Weinberg (zwischen den Reben) selbst tabu, Treppe (=Weg) aber ok! Du hast aber Möglichkeiten: § 46 Abs. 1 Satz 1 NatSchG BW schrieb:
und § 46 Abs. 3 NatSchG BW schrieb:
Punkt 1 ist sicher nicht zutreffend, aber 2. könnte Dir vielleicht helfen. Aber darum und um die Einfriedung/Schranke/Beschilderung musst Du Dich kümmern! Einhorn-Hinterhalde schrieb:
Die Treppen sind nicht einfach eingezeichnet, sondern eindeutig als privat gekennzeichnet und - wenn richtig ausgewertet - auch anders dargestellt als eine frei begehbare Treppe (aus der Standardkarte grau statt rot). Und das access=private ist bereits ein Entgegenkommen, da rechtlich nicht haltbar. Bei den Treppen, die nicht am oberen Weg anschließen, könnte man noch ein noexit dranmachen. Aus dem CS: Treppe deren Benutzung nicht versichert ist. Das ist glaube nicht relevant die Haftung dürfte bereits mit § 60 BNatSchG weitgehend ausgeschlossen sein. Ein kleines Hinweisschild auf den Haftungsausschluss wäre nur ergänzend. Leider benutzen immer wieder Wanderer die Treppe und hinterlassen ihren Müll. Das ist nicht das Problem von OSM, sondern des Wanderers: § 44 Abs. 4 NatSchG BW schrieb:
|