martinst's Comments
| Changeset | When | Comment |
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| 19999412 | FYI: Es heißt richtig Jagdhütte, nicht Jagthütte |
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| 109469975 | Hallo Django71,
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| 108968478 | Hallo Norbert,
Der Fahrweg 969488754 hat von dir ein bicycle=no erhalten. Ist da wirklch ein Verbotsschild fürs Fahrradfahren? Nur dann ist hier biycyle=no einzutragen. Es wäre schön wenn Du deine Änderungen nochmal überarbeiten könntest.
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| 109164965 | tracktype=* macht bei highway=path keinen Sinn, siehe OSM-Wiki.
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| 108547349 | Hallo Norbert,
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| 108224730 | According to the OSM-Wiki the correct tagging for "Anlieger frei" is access=destination.
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| 98136717 | Hallo, wieso hast Du sämtliche Tags von Weg 871672724 entfernt?
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| 106679927 | Ich habe im Forum gelesen dass ein Forstweg, auf dem evtl. auch erst wieder in 20 Jahren ein Traktor fahren wird, als highway=track belassen werden sollte, auch wenn Bäume umgestürzt sind etc.
Wenn ein Weg irgendwann so zugewachsen ist, dass durchgängig nur noch eine schmale Spur von Fußgängern vorhanden ist, setze ich meistens highway=path. |
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| 106679927 | Bei way/956403448 passt tracktype=* und highway=path nicht zusammen. Sollte das highway=track lauten? |
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| 106105895 | In diesen Changeset sind einige der falschen Eintragungen mit bicycle=no korrigiert, worüber hier diskutiert wurde:
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| 105537374 | Ich habe den Punkt ensprechend bearbeitet und access=no entfernt:
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| 105561401 | name=* sollte nur gesetzt werden wenn die Bank einen Eigennamen hat. |
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| 96491280 | Du hast highway=path vom Weg 136726569 (und von vielen weiteren in anderen deiner Changesets) entfernt.
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| 105537374 | Wieso hast Du access=no gesetzt wenn das Tor passierbar ist? |
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| 102209382 | Laut der Anordnung gilt:
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| 98357554 | Ich führe die Dikussion hier fort:
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| 100438719 | Kann note/2538278 geschlossen werden? |
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| 96817568 | Hallo Smart1977,
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| 98357554 | Hallo Naturpark Ammergauer Alpen
Gruß Martin |
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| 98357554 | In dem verlinkten Urteil steht gleich nach dem von dir zitierten Satz: "Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stetseine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger." Das Beispiel im Urteil bezieht sich also nur auf Wege auf denen Treppen eingebaut sind und dient zu zeigen dass hier dann keine nötig Beschilderung wäre, gegen die sich diese Klage richtet. In (Art.30 Abs.2 Satz1BayNatSchG, Art.13 Abs.3 Satz1BayWaldG) steht wiederum nur dass Radfahren nur auf geeigneten Wegen zulässig ist. |