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37585288

Es gibt einen Konsens im deutschen OSM-Forum.

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Genau. Der Vollständigkeit halber hier nochmal, wie schon im Forum: Die Regelung mit den amtlichen Doppelnamen gilt laut Brandenburgischer Kommunalverfassung seit 2014 (neues Sorben-Wenden-Gesetz) für das ganze amtliche Siedlungsgebiet in Brandenburg.